Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Hörgeräte sind ein effektives Mittel um Schwerhörigkeit und andere Symptome wie Tinnitus  zu behandeln. In den letzten Jahren hat die Technik der Hörgeräte enorme Fortschritte gemacht, sodass heutige Hörgeräte klein und trotzdem leistungsstark sind. So können Sie Ihr Hörgerät perfekt an Ihre Gewohnheiten und Bedürfnisse anpassen und wieder aktiv am Leben teilnehmen. Je nach gewünschter Gerätekategorie liegen hierfür verschiedene Preisstufen vor. Bei der Finanzierung bekommen Sie jedoch tatkräftige Unterstützung von den gesetzlichen Krankenkassen.
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Veränderte Kostenübernahme der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten seit 1. November 2013 eine Kostenübernahme von bis zu 784,94 Euro pro Hörgerät. Wie hoch die Kostenübernahme genau ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Günstige Hörgeräte sind dadurch sogar zuzahlungsfrei, also bereits ab 0,-€ zu haben. Regelmäßige Wartungs- und Reparaturkosten sind darin nicht enthalten, werden aber durch eine Pauschale berücksichtigt.

Voraussetzungen bei privaten Krankenkassen

Die Voraussetzungen einer Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen sind identisch mit denen der gesetzlichen Krankenkassen. Unterschiede gibt es jedoch beim Betrag der Kostenübernahme. Hier übernimmt die private Krankenkasse nur den Betrag der in der individuellen Vereinbarung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vereinbart wurde. Eine pauschale Kostenübernahme wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es hier nicht.

 

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