Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Veränderte Kostenübernahme der Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten seit 1. November 2013 eine Kostenübernahme von bis zu 784,94 Euro pro Hörgerät. Wie hoch die Kostenübernahme genau ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Günstige Hörgeräte sind dadurch sogar zuzahlungsfrei, also bereits ab 0,-€ zu haben. Regelmäßige Wartungs- und Reparaturkosten sind darin nicht enthalten, werden aber durch eine Pauschale berücksichtigt.
Voraussetzungen bei privaten Krankenkassen
Die Voraussetzungen einer Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen sind identisch mit denen der gesetzlichen Krankenkassen. Unterschiede gibt es jedoch beim Betrag der Kostenübernahme. Hier übernimmt die private Krankenkasse nur den Betrag der in der individuellen Vereinbarung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vereinbart wurde. Eine pauschale Kostenübernahme wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es hier nicht.
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