Wissenswertes rund um die Hörgeräteversicherung

Ein Hörgerät kostet bis zu 2.500 Euro und die Krankenkassen zahlen hiervon nur einen bestimmten Anteil. Dieser Zuschuss steht den Versicherten alle fünf bis sechs Jahre zu. Wenn die Hörgeräte schon früher nicht mehr einsetzbar sind, weil sie defekt, verloren gegangen oder gestohlen worden sind, ist guter Rat teuer. Denn in diesen Fällen müssen Sie selbst für die Kosten der Reparatur oder Erstattung Ihres Hörgerätes aufkommen. Eine Hörgeräteversicherung kann in diesen Fällen Abhilfe schaffen und die finanziellen Folgen eines Hörgeräteverlustes auffangen.

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Welche Leistungen bietet die Hörgeräteversicherung?

Grundsätzlich lassen sich alle Arten von Hörgeräten versichern. Sowohl für die klassischen Geräte zur Befestigung hinter dem Ohr als auch für Geräte im Ohr bieten die Assekuranzen entsprechende Policen an. Diese schließen in der Regel sämtliches Zubehör sowie zusätzliche, individuell angefertigte, Passstücke ein.
Die Hörgeräteversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur beziehungsweise den Austausch beschädigter Geräte oder Geräteteile. Hat das Hörgerät einen Totalschaden erlitten, bezahlt die Hörgeräteversicherung die Neuanschaffung / Anfertigung eines gleichwertigen Gerätes. Der Leistungsumfang einer Hörgeräteversicherung besteht aus grundlegenden und zusätzlichen Versicherungsleistungen. Die grundlegenden Versicherungsleistungen sind allen Policen dieser Art gleich. Hierzu gehört beispielsweise, dass alle Arten von Hörgeräten einen rund um die Uhr und weltweit gültigen Versicherungsschutz genießen und alle wichtigsten Risiken abgesichert sind. Darüber hinaus gibt es noch zusätzliche Versicherungsleistungen, in denen sich die Anbieter deutlich voneinander unterscheiden können.
Doch nicht nur im Leistungsumfang zeigen sich Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen. Weitere Unterschiede zwischen den verschiedenen Policen finden sich in der Höhe des Versicherungsbeitrags und des Selbstbehalts sowie den Schadensfällen, die als erstattungsfähig gelten.

Welche Schäden deckt die Versicherung ab?

Zu den grundlegenden Versicherungsleistungen, die in allen Policen enthalten sind, gehört die Kostenübernahme von:

  • Schäden, Bruch oder Zerstörung durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienungsfehler
  • Schäden, Bruch oder Zerstörung durch Feuchtigkeit oder Nässe
  • Verlust, Diebstahl oder Raub des Hörgerätes
  • kaputtem oder verlorenem Zubehör (zum Beispiel Schläuche, Otoplastiken)

Darüber hinaus kann das Versicherungsunternehmen noch weitere Leistungen in die Police aufnehmen. Typische Beispiele für Zusatzleistungen sind beispielsweise die Kostenübernahme von:

  • Transportmittelunfällen
  • mutwillige Beschädigungen oder Zerstörung des Hörgerätes durch Dritte
  • Schäden durch Unwetter oder Brand
  • Verlust oder Schäden durch Haustiere
  • KorrosionsSchäden (durch Körperschweiß)

Welche Zusatzleistungen geboten werden, ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Sie bilden die Grundlage für all Ihre Ansprüche im Schadensfall.
Eins ist jedenfalls sicher, ein neues Hörgerät mit den neusten technischen Funktionen oder besonderem Degisn kann durchaus etwas teurer werden. Einen Hörgeräte-Vergleich mit entsprechenden Preisen finden Sie hier.

Wann zahlt die Hörgeräteversicherung?

Bevor die Hörgeräteversicherung einen Schaden übernimmt, ist zu klären, ob die Versicherung überhaupt der richtige Ansprechpartner ist. Wie bei allen technischen Geräten benötigt auch ein Hörgerät eine regelmäßige Pflege und Wartung, bei der - bei Bedarf - bestimmte Teile auszutauschen sind. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Schallschlauch. Diese und andere kleine Reparaturen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Hörgeräteversicherung, sondern in den der gesetzlichen Krankenkassen. Diese bietet nämlich Versicherten, die ein Hörgerät kaufen, eine Servicepauschale in Hähe von etwa 190 Euro pro Gerät an, die diese Wartungs- und Reparaturarbeiten übernimmt.
Diese Pauschale muss jedoch über einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren halten. Sie kann allerdings früher aufgebraucht sein, wenn mehrere kleinere Arbeiten angefallen sind oder ein Schaden eingetreten ist, der deutlich teurer als die Pauschale ist. In diesem Fall ist zu prüfen, ob es sich bei dem eingetretenen Schaden um einen Fall für die Hörgeräteversicherung handelt. Dann übernimmt die Versicherung die Kosten - abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Lohnt sich eine Hörgeräteversicherung?

Ob eine solche Police für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem sollten Sie abwägen, ob sich eine Hörgeräteversicherung für Ihr Gerät lohnt. Dies können Sie mithilfe einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung herausfinden. Stellen Sie hierzu den Preis Ihres Hörgerätes den Versicherungsbeiträgen gegenüber, die Sie für eine entsprechende Hörgeräteversicherung zahlen würden. Preiswerte Hörgeräte sind bei Verlust leichter selbst zu bezahlen als teure Hörsysteme, die womöglich noch individuelle Sonderanfertigungen enthalten. Um Letztere zu ersetzen, müssen Sie oft tief in die Tasche greifen. Ohne Zuschuss der Krankenkasse beläuft sich der Betrag schnell auf 2.000 Euro oder mehr.
Wenn Sie unsicher sind und nicht wissen, ob sich eine Hörgeräteversicherung für Sie lohnt, lassen Sie sich beraten. Ihre Ansprechpartner hierfür sind sowohl Hörgeräteakustiker als auch die Versicherungsgesellschaften, die solche Policen anbieten.

Wie teuer ist eine Hörgeräteversicherung?

Wie hoch der Versicherungsbeitrag für eine Hörgeräteversicherung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie bestimmt der Wert des versicherten Gerätes und der gewünschte Leistungsumfang die Höhe der Versicherungsprämie. Aber auch die Höhe der Selbstbeteiligung hat einen Einfluss auf die Versicherungsprämie. Grundsätzlich gilt, dass diese mit steigender Selbstbeteiligung sinkt. Die Höhe der Selbstbeteiligung wiederum ist unter anderem abhängig vom Anschaffungswert des Hörgerätes. Als Faustregel empfehlen Experten eine Selbstbeteiligung von 25 - 35 % des Anschaffungswertes zu wählen.
Ohne die individuell möglichen Vergünstigungen oder Preissteigerungen zu berücksichtigen, sollten Sie mit einem Versicherungsbeitrag von insgesamt etwa 80 Euro pro 1.000 Euro Versicherungssumme rechnen. Der Abschluss einer Hörgeräteversicherung für Kinder und Senioren über 80 oder 85 Jahre ist dagegen um teilweise bis zu 50 % teurer.

Worauf ist beim Abschluss einer Hörgeräteversicherung zu achten?

Vor dem Vertragsabschluss gilt es, das Preis-Leistungs-Verhältnis der einzelnen Anbieter und Tarife miteinander zu vergleichen. Das bedeutet, den Leistungsumfang der Policen den jeweiligen Kosten gegenüberzustellen.
Damit die Hörgeräteversicherung einen potenziellen Schaden möglichst umfassend abdeckt, ist es wichtig, eine entsprechend hohe Versicherungssumme zu wählen. Diese sollte dem Bruttokaufpreis des Hörgerätes einschließlich sämtlichen Zubehörs entsprechen. So sind Sie im Schadensfall bestmöglich abgesichert.
Neben der Versicherungsprämie ist auch die Versicherungslaufzeit ein wichtiges Merkmal der Hörgeräteversicherung. Einige Versicherungsunternehmen bieten eine maximale Laufzeit von vier Jahren - das ist für ältere Geräte häufig ausreichend. Neue Geräte sollten jedoch über einen längeren Zeitraum abgesichert werden, bestenfalls über fünf bis sechs Jahre. So endet die Hörgeräteversicherung im Idealfall zu oder kurz vor dem Zeitpunkt, an dem die Krankenkasse wieder einen Zuschuss zu einem neuen Gerät zahlen würde.
Je nach Anbieter ist eine einmalige oder regelmäßige Zahlung der Beiträge möglich. Anbieter, die regelmäßige Beitragszahlungen erlauben, lassen Ihnen in der Regel die Wahl, wie häufig Sie die Beiträge bezahlen möchten. Meistens ist eine jährliche Beitragszahlung günstiger als eine monatliche, quartalsweise oder halbjährliche Zahlung.

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